Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 12 A 2039/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26912
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 12 A 2039/06 (https://dejure.org/2008,26912)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.04.2008 - 12 A 2039/06 (https://dejure.org/2008,26912)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 2008 - 12 A 2039/06 (https://dejure.org/2008,26912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,26912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 12 A 2039/06
    Dass auch kein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG vorliegt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem auch vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 - BVerwGE 98, 280 (292) festgestellt.

    Denn auch das Rentenwertumlageverfahren hat - bevor es ab dem Jahr 2006 mit der Einbeziehung der in dem jeweiligen Kalenderjahr entstandenen Anwartschaften auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt wurde - nach der seinerzeitigen Ausgestaltung nicht etwa zu Beiträgen geführt, die die Arbeitgeber über alle Maßen belastet hätten, vgl. zum verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab im Hinblick auf die Erhebung von Beiträgen oder Umlagen, die einem sozialen Schutzzweck dienen: BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1967, 2 BvL 4/65 -, BVerfGE 23, 12 (39) ; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 - a.a.O.

    Die Ausgestaltung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung ist offensichtlich immer noch eine sozialpolitische Angelegenheit, mit der der Gesetzgeber dem Sozialstaatsprinzip Rechnung tragen will, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 1 C 32/92 -a.a.O., und bei deren Ausgestaltung ihm ein weiter Gestaltungsspielraum, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 1.81 - BVerwGE 64, 248, zukommt.

  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 1.81

    Beitragspflicht einer Industrie- und Handelskammer zur Insolvenzsicherung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 12 A 2039/06
    Die Ausgestaltung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung ist offensichtlich immer noch eine sozialpolitische Angelegenheit, mit der der Gesetzgeber dem Sozialstaatsprinzip Rechnung tragen will, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 1 C 32/92 -a.a.O., und bei deren Ausgestaltung ihm ein weiter Gestaltungsspielraum, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 1.81 - BVerwGE 64, 248, zukommt.

    Die ursprüngliche gesetzgeberische Intention, die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung der Sozialrenten bis zu einer Gesamtversorgung der Arbeitnehmer abzusichern, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 1.81 - a.a.O, m.w.N.

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 12 A 2039/06
    Denn auch das Rentenwertumlageverfahren hat - bevor es ab dem Jahr 2006 mit der Einbeziehung der in dem jeweiligen Kalenderjahr entstandenen Anwartschaften auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt wurde - nach der seinerzeitigen Ausgestaltung nicht etwa zu Beiträgen geführt, die die Arbeitgeber über alle Maßen belastet hätten, vgl. zum verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab im Hinblick auf die Erhebung von Beiträgen oder Umlagen, die einem sozialen Schutzzweck dienen: BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1967, 2 BvL 4/65 -, BVerfGE 23, 12 (39) ; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 - a.a.O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2012 - 12 A 1483/11

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids nach BetrAVG bei einer Steigerung des

    40.09 -, DB 2011, 181, juris; OVG NW, Beschluss vom 28. April 2008 - 12 A 2039/06 - , juris; Beschluss vom 22. Juli 2010 - 12 B 556/10 - BayVGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - 5 BV 08.118 -, juris.

    Geringere Anforderungen gehen auch aus der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des Senates vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2008 - 12 A 2039/06 -, juris.

  • VG Münster, 17.05.2011 - 6 K 330/10

    Heranziehung zu Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2010, - 8 C 40.09 -, DB 2011, 181, vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 -, BVerwGE 98, 280 (292), und vom 23. Januar 2008 - 6 C 19.07 -, NVwZ-RR 2008, 376; OVG NRW, Beschlüsse vom 28. April 2008 - 12 A 2038/06 und 12 A 2039/06 -, www.nrwe.de.
  • VG Minden, 24.03.2011 - 2 K 2555/10

    Heranziehung zu einem Beitrag zur Insolvenzversicherung nach dem Gesetz zur

    vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 15.9.2010 - 8 C 35/009 - sowie vom 25.8.2010 - 8 C 23/09 -, veröffentlicht in juris m. w. N. auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts; OVG NRW, Urteil vom 27.4.2009 - 12 A 1519/08 - sowie Beschluss vom 28.4.2008 - 12 A 2039/06 -, veröffentlicht in juris.
  • VG Hamburg, 21.01.2011 - 4 K 881/10

    Beitragspflicht des Arbeitsgebers zur Insolvenzsicherung nach § 10 Abs 1 BetrAVG

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es auf die Höhe des Beitrags als solche und nicht auf die prozentuale Steigerung im Vergleich zu dem vorangegangenen Jahr ankommen dürfte (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2008, 12 A 2039/06, juris).
  • VG Bayreuth, 28.11.2011 - B 3 K 10.1005
    Zu der gleichen Frage habe das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einer Entscheidung vom 28.04.2008 (Az. 12 A 2039/06) ausgeführt: "Die Behauptung, dass aber in Zukunft ein starker Anstieg der Beiträge zu befürchten sei - ... - könnte allenfalls geeignet sein, eine künftige aufgrund stark veränderter Verhältnisse eintretende Verfassungswidrigkeit der Norm belegen." Es könne zwar niemand prognostizieren, ab welchem prozentualen Beitragsanstieg die Verhältnisse so stark verändert seien, dass sie zu einer Verfassungswidrigkeit des § 10 BetrAVG führten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht